Das SteiermÀrkische Krankenanstaltengesetz StKAG sichert Ihnen als stationÀrer Patient unseres Landeskrankenhauses eine Vielzahl an Patientenrechten zu.
Insbesondere sind dies: |
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Wie können Sie Ihre Rechte geltend machen?
Sollten Sie trotz der BemĂŒhungen des Krankenhauses mit der Betreuung oder den OrganisationsablĂ€ufen unzufrieden sein oder das GefĂŒhl haben, dass Ihre Patientenrechte nicht ausreichend gewahrt werden, wenden Sie sich direkt an die Ă€rztliche oder pflegerische Leitung der Station. Gibt es fĂŒr Sie keine KlĂ€rung, können Sie sich an das zustĂ€ndige Mitglied des Direktoriums wenden, das fĂŒr Ihre Anliegen zur VerfĂŒgung steht.
Die Organisations- und BehandlungsablĂ€ufe in unserem Krankenhaus sind auf die medizinisch-pflegerischen BedĂŒrfnisse unserer Patienten ausgerichtet. Im Hinblick auf bestimmte festgelegte AblĂ€ufe und Regeln wird es nicht immer möglich sein, Ihre WĂŒnsche und Anliegen jederzeit und sofort zu erfĂŒllen. Wir bitten um VerstĂ€ndnis, dass unsere Mitarbeiter nicht aufschiebbare Aufgaben vorrangig erledigen mĂŒssen; sie sind aber um jede Patientin/jeden Patienten besonders bemĂŒht.
Wer kann Ihnen bei der Wahrung dieser Rechte helfen?
FĂŒr die Patienten in den steirischen LandeskrankenhĂ€usern hat das Land Steiermark eine Patientenvertretung eingerichtet. Die unabhĂ€ngige und weisungsfreie Patientenombudsfrau Mag. Renate Skledar ist Ihnen gerne mit Informationen und Rat behilflich und vertritt ĂŒber Ihren Wunsch Ihre Interessen.
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
Dr. Michaela Wlattnig |
Ăffnungszeiten |
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Friedrichgasse 9, 8010 Graz Telefon: +43 (316) 877-3350 E-Mail: ppo@stmk.gv.at |
Mo bis Do: 08.00 bis 15.00 UHr Fr: 08.00 bis 13.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung |