Ihre Patientenrechte

Das Steiermärkische Krankenanstaltengesetz StKAG sichert Ihnen als stationärer Patient unseres Landeskrankenhauses eine Vielzahl an Patientenrechten zu.

Insbesondere sind dies:

 
  • Recht auf Informationsmöglichkeit über die zustehenden Patientenrechte
  • Recht auf rücksichtsvolle Behandlung
  • Recht auf Verschwiegenheit (§ 35) 
  • Recht auf Aufklärung und Information über Behandlungsmöglichkeiten samt Risiken 
  • Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung (§ 25 Abs 2) 
  • Recht auf Sicherstellung der Einsichtsmöglichkeit in die Krankengeschichte bzw. auf Ausfertigung einer Kopie gegen Ersatz der Kosten unter Berücksichtigung therapeutischer Vorbehalte (§ 37 Abs 3)
  • Recht auf ausreichende Kontakt- und Besuchsmöglichkeiten mit der Außenwelt sowie durch Angehörige und Vertrauenspersonen 
  • Möglichkeiten einer seelsorgischen Betreuung auf Wunsch der Patientin/des Patienten 
  • Recht auf vorzeitige Entlassung (nach Maßgabe des § 70 Abs 4 bis 6) 
  • Recht auf Einbringung von Anregungen und Beschwerden 
  • Recht auf ausreichende Wahrung der Intimsphäre auch in Mehrbetträumen 
  • Weitere Rechte sind im $ 19 angeführt

Wie können Sie Ihre Rechte geltend machen? 

Sollten Sie trotz der Bemühungen des Krankenhauses mit der Betreuung oder den Organisationsabläufen unzufrieden sein oder das Gefühl haben, dass Ihre Patientenrechte nicht ausreichend gewahrt werden, wenden Sie sich direkt an die ärztliche oder pflegerische Leitung der Station. Gibt es für Sie keine Klärung, können Sie sich an das zuständige Mitglied des Direktoriums wenden, das für Ihre Anliegen zur Verfügung steht. 

Die Organisations- und Behandlungsabläufe in unserem Krankenhaus sind auf die medizinisch-pflegerischen Bedürfnisse unserer Patienten ausgerichtet. Im Hinblick auf bestimmte festgelegte Abläufe und Regeln wird es nicht immer möglich sein, Ihre Wünsche und Anliegen jederzeit und sofort zu erfüllen. Wir bitten um Verständnis, dass unsere Mitarbeiter nicht aufschiebbare Aufgaben vorrangig erledigen müssen; sie sind aber um jede Patientin/jeden Patienten besonders bemüht. 

Wer kann Ihnen bei der Wahrung dieser Rechte helfen? 

Für die Patienten in den steirischen Landeskrankenhäusern hat das Land Steiermark eine Patientenvertretung eingerichtet. Die unabhängige und weisungsfreie Patientenombudsfrau Mag. Renate Skledar ist Ihnen gerne mit Informationen und Rat behilflich und vertritt über Ihren Wunsch Ihre Interessen. 

PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark

Dr. Michaela Wlattnig

Öffnungszeiten

Friedrichgasse 9, 8010 Graz 

Telefon: +43 (316) 877-3350 

E-Mail: ppo@stmk.gv.at

www.patientenvertretung.steiermark.at

Mo bis Do: 08.00 bis 15.00 UHr 

Fr: 08.00 bis 13.30 Uhr 

sowie nach telefonischer Vereinbarung