Ihre Patientenrechte

Das SteiermÀrkische Krankenanstaltengesetz StKAG sichert Ihnen als stationÀrer Patient unseres Landeskrankenhauses eine Vielzahl an Patientenrechten zu.

Insbesondere sind dies:

 
  • Recht auf Informationsmöglichkeit ĂŒber die zustehenden Patientenrechte
  • Recht auf rĂŒcksichtsvolle Behandlung
  • Recht auf Verschwiegenheit (§ 35) 
  • Recht auf AufklĂ€rung und Information ĂŒber Behandlungsmöglichkeiten samt Risiken 
  • Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung (§ 25 Abs 2) 
  • Recht auf Sicherstellung der Einsichtsmöglichkeit in die Krankengeschichte bzw. auf Ausfertigung einer Kopie gegen Ersatz der Kosten unter BerĂŒcksichtigung therapeutischer Vorbehalte (§ 37 Abs 3)
  • Recht auf ausreichende Kontakt- und Besuchsmöglichkeiten mit der Außenwelt sowie durch Angehörige und Vertrauenspersonen 
  • Möglichkeiten einer seelsorgischen Betreuung auf Wunsch der Patientin/des Patienten 
  • Recht auf vorzeitige Entlassung (nach Maßgabe des § 70 Abs 4 bis 6) 
  • Recht auf Einbringung von Anregungen und Beschwerden 
  • Recht auf ausreichende Wahrung der IntimsphĂ€re auch in MehrbettrĂ€umen 
  • Weitere Rechte sind im $ 19 angefĂŒhrt

Wie können Sie Ihre Rechte geltend machen? 

Sollten Sie trotz der BemĂŒhungen des Krankenhauses mit der Betreuung oder den OrganisationsablĂ€ufen unzufrieden sein oder das GefĂŒhl haben, dass Ihre Patientenrechte nicht ausreichend gewahrt werden, wenden Sie sich direkt an die Ă€rztliche oder pflegerische Leitung der Station. Gibt es fĂŒr Sie keine KlĂ€rung, können Sie sich an das zustĂ€ndige Mitglied des Direktoriums wenden, das fĂŒr Ihre Anliegen zur VerfĂŒgung steht. 

Die Organisations- und BehandlungsablĂ€ufe in unserem Krankenhaus sind auf die medizinisch-pflegerischen BedĂŒrfnisse unserer Patienten ausgerichtet. Im Hinblick auf bestimmte festgelegte AblĂ€ufe und Regeln wird es nicht immer möglich sein, Ihre WĂŒnsche und Anliegen jederzeit und sofort zu erfĂŒllen. Wir bitten um VerstĂ€ndnis, dass unsere Mitarbeiter nicht aufschiebbare Aufgaben vorrangig erledigen mĂŒssen; sie sind aber um jede Patientin/jeden Patienten besonders bemĂŒht. 

Wer kann Ihnen bei der Wahrung dieser Rechte helfen? 

FĂŒr die Patienten in den steirischen LandeskrankenhĂ€usern hat das Land Steiermark eine Patientenvertretung eingerichtet. Die unabhĂ€ngige und weisungsfreie Patientenombudsfrau Mag. Renate Skledar ist Ihnen gerne mit Informationen und Rat behilflich und vertritt ĂŒber Ihren Wunsch Ihre Interessen. 

PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark

Dr. Michaela Wlattnig

Öffnungszeiten

Friedrichgasse 9, 8010 Graz 

Telefon: +43 (316) 877-3350 

E-Mail: ppo@stmk.gv.at

www.patientenvertretung.steiermark.at

Mo bis Do: 08.00 bis 15.00 UHr 

Fr: 08.00 bis 13.30 Uhr 

sowie nach telefonischer Vereinbarung