Das Steiermärkische Krankenanstaltengesetz StKAG sichert Ihnen als stationärer Patient unseres Landeskrankenhauses eine Vielzahl an Patientenrechten zu.
Insbesondere sind dies: |
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Wie können Sie Ihre Rechte geltend machen?
Sollten Sie trotz der Bemühungen des Krankenhauses mit der Betreuung oder den Organisationsabläufen unzufrieden sein oder das Gefühl haben, dass Ihre Patientenrechte nicht ausreichend gewahrt werden, wenden Sie sich direkt an die ärztliche oder pflegerische Leitung der Station. Gibt es für Sie keine Klärung, können Sie sich an das zuständige Mitglied des Direktoriums wenden, das für Ihre Anliegen zur Verfügung steht.
Die Organisations- und Behandlungsabläufe in unserem Krankenhaus sind auf die medizinisch-pflegerischen Bedürfnisse unserer Patienten ausgerichtet. Im Hinblick auf bestimmte festgelegte Abläufe und Regeln wird es nicht immer möglich sein, Ihre Wünsche und Anliegen jederzeit und sofort zu erfüllen. Wir bitten um Verständnis, dass unsere Mitarbeiter nicht aufschiebbare Aufgaben vorrangig erledigen müssen; sie sind aber um jede Patientin/jeden Patienten besonders bemüht.
Wer kann Ihnen bei der Wahrung dieser Rechte helfen?
Für die Patienten in den steirischen Landeskrankenhäusern hat das Land Steiermark eine Patientenvertretung eingerichtet. Die unabhängige und weisungsfreie Patientenombudsfrau Mag. Renate Skledar ist Ihnen gerne mit Informationen und Rat behilflich und vertritt über Ihren Wunsch Ihre Interessen.
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
Dr. Michaela Wlattnig |
Öffnungszeiten |
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Friedrichgasse 9, 8010 Graz Telefon: +43 (316) 877-3350 E-Mail: ppo@stmk.gv.at |
Mo bis Do: 08.00 bis 15.00 UHr Fr: 08.00 bis 13.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung |